Nutzungsordnung
Nutzungsordnung
für die
Kletteranlage NORDSTERN
der Sektion Gelsenkirchen des Deutschen Alpenvereins e. V.
Stand: November 2021
Aktuell dürfen nur Jahreskartenbesitzer/innen, die genesen, getestet oder geimpft sind, die Kletteranlage betreten. Es müssen die allgemein geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO NRW eingehalten werden. Die Maßnahmen werden stichprobenartig kontrolliert. Der Test der Getesteten darf nicht älter als 24 Stunden sein.
1. Öffnungszeiten
2. Zugang
Mit dem Erwerb einer Tageskarte oder einer Jahreskarte wird eine Codenummer ausgegeben, mit der die Tür der Anlage geöffnet werden kann.
3. Benutzung
3.2 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlage nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson benutzen.
3.3 Gruppen ab 10 Personen müssen sich vorher bei der/dem Beauftragten der Anlage oder beim Vereinsvorstand anmelden.
3.4 Eine kommerzielle Nutzung der Anlage ist nur mit Genehmigung des Vorstands gestattet.
3.5 Mit dem Betreten der Anlage versichert der/die Benutzer/in der Sektion Gelsenkirchen, sich an alle geltenden Hygiene- und Infektionsregeln zu halten.
4. Kletterregeln
4.2 Die Anlage darf nur unter Einhaltung der anerkannten Sicherungstechniken benutzt werden.
4.4 Das Aussteigen auf die Türme ist nicht gestattet. Angebrachte Befestigungen auf den Türmen sind nicht zur Klettersicherung oder zur Seilumlenkung zugelassen.
5. Haftung
5.1 Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
5.2 Schadenersatzansprüche gegen die Sektion Gelsenkirchen des Deutschen Alpenvereins e.V., gegen ihre Mitglieder, Organe oder Beauftragte sind ausgeschlossen, soweit ihnen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Insbesondere wird keine Gewähr für die Haltbarkeit der Griffe und Tritte gegenüber Lockerung und Bruch übernommen.
6. Verhaltensregeln
Die Beschädigung und das Verunreinigen der Anlage sind strengstens untersagt und werden strafrechtlich verfolgt.
Abfälle (auch Zigarettenkippen) dürfen nicht hinterlassen werden.
6.2 Jegliche Aktivitäten, die nicht im Zusammenhang mit dem Zweck des Vereins stehen, sind untersagt.
6.3 Tritte, Griffe und Haken dürfen nur von autorisierten Personen angebracht, verändert oder beseitigt werden.
6.5 Mitgebrachte Haustiere müssen außerhalb des Kletterbereiches angebunden werden.
7. Benutzungseinschränkungen
7.1 Die Kletteranlage kann von der Sektion Gelsenkirchen des Deutschen Alpenvereins e.V. für Veranstaltungen genutzt werden. Dabei kann die Anlage ganz oder zum Teil für die öffentliche Benutzung gesperrt werden. Die Termine werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
7.2 Die Sektion behält sich vor, Routen aus Sicherheitsgründen vorübergehend zu sperren.
7.3 Gebrochene Griffelemente oder schadhafte Teile sind der Sektion zu melden (möglichst unter Angabe der Route).
8. Hausrecht
Das Hausrecht über die Kletteranlage üben der Vorstand der Sektion Gelsenkirchen des Deutschen Alpenvereins e. V. und die von ihm beauftragten Personen aus.
Wer gegen die Nutzungsordnung verstößt, kann vorübergehend oder dauerhaft von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Das Recht, aus Verstößen gegen die Nutzungsordnung Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
9. Beauftragte Personen
Olaf Basilowski, Christoph Böcker, Corinna Böcker, Andreas Dülberg, Yannic Fulte, André Grunwald, Gudrun Hieber, Detlef Hinzmann, Oliver Honrath, Marius Horstmann, Anna Jannek, Jan Jannek, David Klüner, Sarah Kluwig, Barbara Mense, Frank Nohl, Felix Steinchen, Julia Weiland, Philipp Erwig, Hennig Erwig, Hannah Kampermann, Udo Steinchen, Claus Schäfer
Gelsenkirchen, November 2021
Alpenverein Sektion Gelsenkirchen e.V.
Der Vorstand